Wieviele Wochenstunden sind für den Religionsunterricht grundsätzlich vorgesehen?Grundsätzlich ist der Religionsunterricht gesetzlich im Ausmaß von zwei Wochenstunden vorgesehen. An manchen Schularten oder im Rahmen von Schulversuchen kann es ausnahmsweise davon abweichende Regelungen geben. Das Wochenstundenausmaß ist aus der Stundentafel ersichtlich.
Was bedeutet Reduktion bzw Nichtzustandekommen von Religionsstunden?Reduktion oder Nichtzustandekommen von Religionsstunden bedeutet, dass diese nicht subventioniert werden. Jede Kirche hat die Möglichkeit, den Lehrerpersonalaufwand hinsichtlich der Differenz auf das volle Wochenstundeausmaß zu tragen. Von der Erzdiözese Wien wird dies jedoch - wie von der überwiegenden Anzahl der österreichischen Diözesen - seit längerem nicht praktiziert.
Unter welchen Voraussetzungen kommt es zu einer Reduktion des Stundenausmaßes?§ 7a Religionsunterrichtsgesetz sieht vor, dass der Religionsunterricht nur im Ausmaß von einer Wochenstunde stattfindet, wenn am Religionsunterricht eines Bekenntnisses in einer Klasse
- weniger als 10 Schüler, die zugleich
- weniger als die Hälfte aller Schüler in dieser Klasse sind,
teilnehmen. Das heißt, wenn 10 Schüler teilnehmen, findet der Religionsunterricht grundsätzlich immer im Ausmaß von zwei Wochenstunden statt.
Zu den teilnehmenden Schülern im Sinne des § 7a RelUG gehören auch SchülerInnen, die zum Religionsunterricht als Freigegenstand angemeldet sind.
Es kann aufgrund von Vereinbarungen zwischen der ED Wien und den staatlichen Schulbehörden zu abweichenden Berechnungen kommen. Bei Fragen ist daher jedenfalls Kontakt mit der / dem zuständigen FI aufzunehmen.
Gibt es eine Untergrenze an teilnehmenden SchülerInnen für das Zustandekommen des Religionsunterrichtes?Eine Wochenstunde kommt noch zustande, wenn
- am Religionsunterricht nur vier oder drei Schüler teilnehmen, die zugleich weniger als die Hälfte der Schüler der Klasse sind und
- keine höhere Schülerzahl durch Bildung einer Religionsunterrichtsgruppe erreicht werden konnte.
In diesem Fall erhält der Lehrer allerdings nur die Bezahlung der einen Wochenstunde, nicht aber sonstige Vergütungen für finanzielle und zeitliche Aufwendungen für die im Zusammenhang mit der Erteilung des Religionsunterrichtes erforderlichen Reisebewegungen.
Wenn in einer Klasse weniger als drei Schüler, die zugleich weniger als die Hälfte der Schüler der Klasse sind, am Religionsunterricht teilnehmen würden, kommt kein Religionsunterricht zustande.
Ändert sich das Wochenstundenausmaß, wenn während des Schuljahres SchülerInnen zum Religionsunterricht hinzukommen?Wenn während des Schuljahres SchülerInnen zum Religionsunterricht hinzukommen (Widerruf der Abmeldung, Taufe, Schulwechsel etc), stellt sich die Frage, ob sich die Wochenstundenzahl vermehrt, wenn der Religionsunterricht aufgrund der bisherigen Teilnehmerzahl nur einstündig geführt wurde. Dies wird vom SSR für Wien bzw dem LSRNÖ unterschiedlich gehandhabt, wobei Änderungen bis Oktober jedenfalls möglich sind.
Kann das Wochenstundenausmaß des Religionsunterrichtes schulautonom verändert werden?Über das Wochenstundenausmaß des Religionsunterrichtes kann schulautonom nicht verfügt werden.
Wann können Religionsunterrichtsgruppen gebildet werden?Wenn am Religionsunterricht weniger als die Hälfte der SchülerInnen einer Klasse teilnehmen, können mit den SchülerInnen desselben Bekenntnisses einer anderen Klasse oder Schule (auch schulartenübergreifend) Religionsunterrichtsgruppen gebildet werden. Dies muss vom Standpunkt der Schulorganisation sowie des Religionsunterrichtes her vertretbar sein.
Nachdem der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht nach Schulstufen differenziert, ist für die betroffene Religionslehrerin bzw den betroffenen Religionslehrer insbesondere zu überlegen, ob eine Zusammenlegung von SchülerInnen verschiedener Schulstufen oder verschiedener Schularten einen lehrplangemäßen Unterricht ermöglichen.
Wie wird das Wochenstundenausmaß für Religionsunterrichtsgruppen berechnet?Das Wochenstundenausmaß für Religionsunterrichtsgruppen wird genauso berechnet wie für den Religionsunterricht in einer Klasse, wobei für eine Reduktion die SchülerInnen weniger als die Hälfte in ihrer jeweiligen Klasse sein müssen.
Können SchülerInnen, in deren Klasse kein Religionsunterricht zustande kommt, am Religionsunterricht einer anderen Klasse, einer anderen Schulstufe oder einer anderen Schule bzw Schulart teilnehmen?Ja, es kann eine Religionsunterrichtsgruppe gebildet werden.
Wann erhalten ReligionslehrerInnen keine Reisegebühren bzw keinen Fahrtkostenersatz im Zusammenhang mit der Reduktion der Wochenstunden?ReligionslehrerInnen erhalten keine Reisegebühren bzw keinen Fahrtkostenersatz, wenn eine Religionsstunde zustande kommt, weil
- am Religionsunterricht nur vier oder drei Schüler teilnehmen, die zugleich weniger als die Hälfte der Schüler der Klasse sind und
- keine höhere Schülerzahl durch Bildung einer Religionsunterrichtsgruppe erreicht werden konnte.
Entsprechendes gilt, wenn in einer Religionsunterrichtsgruppe nur vier oder drei Schüler teilnehmen.
Wieviele Religionsstunden sind in der Planung des kommenden Schuljahres vorzusehen?Bei der Planung ist grundsätzlich von der Anzahl der Religionsstunden im vergangenen Schuljahr in der jeweils betroffenen Klasse auszugehen. Für die 1. Klassen bzw I. Jahrgänge sowie die 5. Klassen AHS ist jedoch das lehrplanmäßige Ausmaß in die Planung aufzunehmen.
(red)
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