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Sofern die Bücher aus der Schulbuchaktion über die Schule beschafft und ausgegeben werden, ist jedes Buch einer/m konkreten Schüler/in auszufolgen, in deren/dessen Eigentum das Buch dann auch grundsätzlich übergeht (dafür ist ja auch der Selbstbehalt zu leisten).
Anspruchsberechtigte für ein Religionsbuch
Wer darf ein Religionsbuch aus der Schulbuchaktion erhalten?
Alle TeilnehmerInnen am RU, dazu zählen auch SchülerInnen o. r. B., die zur Teilnahme am Freigegenstand Religion angemeldet sind.
Verzicht auf Religionsbücher kommt nicht anderen Gegenständen zugute!
Kann ich durch Verzicht auf die Bestellung von Religionsbüchern anderen Unterrichtsgegenständen an meiner Schule zu mehr Büchern verhelfen?
Eine Einsparung bei der Bestellung von Religionsbüchern erhöht nicht das Limit für die Bestellung von Büchern für andere Unterrichtsgegenstände. Die Limits für den Profanbereich und für Religionsbücher werden in den Bestimmungen für die Schulbuchaktion getrennt betrachtet.
Limits für Buchbestellungen
Für die einzelnen Schulformen werden Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro SchülerIn (nur Profanbereich, ohne Religionslehrbücher) ausgewiesen (Beispiel Volksschule EUR 37,06). Diese Beträge sind zusammen mit dem Religionshöchstbetrag als 100 Prozent anzusehen. Der Religionshöchstbetrag beträgt (je TeilnehmerIn am RU) 7,5 Prozent von den genannten 100 Prozent (Höchstbetrag für den Profanbereich plus Religionshöchstbetrag), für Volks- und Sonderschulen jedoch 13 und für Hauptschulen und AHS 11 Prozent.
Rechenbeispiel Volksschule
Konkretes Rechenbeispiel: Volksschule: 51 SchülerInnen nehmen am RU teil. Der Höchstbetrag für den Profanbereich beträgt EUR 37,06. Der Religionshöchstbetrag beträgt 13 Prozent von der Summe Höchstbetrag für den Profanbereich plus Religionshöchstbetrag, Formel: EUR 37,06. (87 Prozent) plus Religionshöchstbetrag (13 Prozent) ergibt Gesamthöchstbetrag (100Prozent. Es können daher Religionsbücher im Wert von EUR 5,53 mal 51 RU - TeilnehmerInnen (EUR 282,03) bestellt werden.
Probleme bei Neueinführung eines Religionsbuches
Am Rechenbeispiel lässt sich erkennen, dass die Ausstattung aller RU - TeilnehmerInnen mit neuen Büchern gleich im Einführungsjahr nicht möglich ist, weil dies das Limit sprengen würde.
Lösungsansätze:
Im Einführungsjahr für die Übernahme der Kosten für die aus der Schulbuchaktion nicht bedeckbaren Bücher (Limitüberschreitung) einen privaten Kostenträger (z. B. Elternverein) gewinnen; in der Schulbuchkonferenz die Anschaffung der "fehlenden" Bücher aus dem Bereich "Unterrichtsmittel eigener Wahl" vorschlagen; um Anschaffung aus den Mitteln für den "Warenkorb" (Wien) bitten...
Auf die Realisierung dieser Möglichkeiten besteht aber kein Rechtsanspruch!
Ab dem auf die Neueinführung eines Buches folgenden Schuljahr müsste die Ausstattung aller SchülerInnen dann im Rahmen der Schulbuchaktion bereits leichter möglich sein.
Neu: Schulbücher mit "SbX"
Für das kommende Schuljahr werden zum zweiten Mal (auch Religions-) Bücher mit "SbX" ("Schulbuch extra") angeboten. Dabei handelt es sich nicht um eine Online - Ausgabe des jeweiligen Buches anstelle der gedruckten, sondern um die ganz normale Printversion plus ("extra") Zugangsdaten für die SchülerInnen für einen Onlinezugang zu zusätzlichen, auf das Buch abgestimmten Inhalten und Materialien.
Schulamt und Berufsgemeinschaft empfehlen, im Interesse der am RU teilnehmenden SchülerInnen für die Bestellung von Religionsbüchern die Möglichkeiten der Schulbuchaktion auszuschöpfen!
Wir danken der BG Wien für die Bereitstellung des Artikels.
(Bearbeitung: Andrea Pinz)
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