FachinspektorInnen

Die FachinspektorInnen sind mit Schulaufsichtsfunktionen im Sinne des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes betraut. Sie tragen als Teil der allgemeinen Schulaufsicht zur Verwirklichung der Ziele der österreichischen Schule bei und leisten einen Beitrag zum pädagogischen Qualitätsmanagement.

In ihren Aufgabenbereich fallen die unmittelbare Beaufsichtigung sowie die fachunterrichtsbezogene Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Religionsunterrichts hinsichtlich seiner Inhalte und religionspädagogischen Konzeption. Dies inkludiert auch die Begleitung, Unterstützung sowie die pädagogische und fachbezogene Beratung der ReligionslehrerInnen bei ihrer unverzichtbaren und verantwortungsvollen Arbeit für die und mit den ihnen anvertrauten SchülerInnen. Wesentlich ist dabei auch das Aufzeigen von Perspektiven zur Optimierung und Professionalisierung der Planung wie der Durchführung des Religionsunterrichts, aber auch der Aufweis von Möglichkeiten beruflicher Weiterentwicklung der ReligionslehrerInnen (u.a. über das Instrument des Entwicklungsgespräches sowie im Rahmen von Hospitationen und Inspektionen).

Gemeinsam mit der Schulamtsleiterin sowie anderen Verantwortlichen innerhalb der kirchlichen und staatlichen Schulbehörden kommt den FachinspektorInnen auch die Aufgabe eines umfassenden Personalmanagements inklusive entsprechender Personalentwicklung zu. Hinzu treten weitere Aufgaben, über die die „Rahmenordnung für Fachinspektorinnen und Fachinspektoren des Katholischen Religionsunterrichts der Österreichischen Diözesen“ im Detail informiert.

BEITRÄGE